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TEILNAHME- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Anmeldung |
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen des IHK-Bildungszentrums Cottbus muss schriftlich bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Der Teilnehmer erkennt damit die Teilnahmebedingungen an. Es erfolgt eine schriftliche Bestätigung. Ein rechtswirksamer Vertrag entsteht erst mit der schriftlichen Einladung durch das IHK-Bildungszentrum Cottbus, die spätestens bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt. Es gilt der Poststempel.
2. Lehrgangskosten |
Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Weiterbildungsmaßnahme unab-hängig von den Leistungen Dritter spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 80 Stunden kann eine Ratenzahlung für den Zeitraum der Lehrgangsdauer vereinbart werden. Voraussetzung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Je Rate berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 2,50 Euro. Die Kosten der Unfallversicherung werden ggf. gesondert berechnet (siehe Punkt 5. Haftung). Die Kosten der Maßnahme umfassen nicht die Prüfungsgebühren.
3. Rücktritt und Kündigung |
Bei Seminaren kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen vor Beginn der Lehrveranstaltung schriftlich dem IHK-Bildungszentrum Cottbus mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim IHK-Bildungszentrum Cottbus. In diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale von 20,00 Euro fällig. Teilnehmer, die später zurücktreten, zu den Seminaren nicht oder zeitweilig nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Bei Lehrgängen ist ein Rücktritt durch schriftliche Erklärung bis zu 3 Wochen vor Beginn der ersten Unterrichtsveranstaltung möglich. Erfolgt der Rücktritt später, aber noch vor Beginn der Maßnahme, ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 von Hundert (10 %) des Lehrgangsentgelts, maximal jedoch 150,00 Euro fällig. Erfolgt nach Beginn der Lehrveranstaltung eine Kündigung durch den Teilnehmer, so ist das volle Entgelt zu zahlen, bei Lehrgängen, für die mehrere Zahlungsabschnitte vorgesehen sind, jedoch nur noch für den jeweils folgenden Zahlungsabschnitt.
4. Absage von Lehrveranstaltungen |
Das IHK-Bildungszentrum Cottbus hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung Lehrveranstaltungen abzusagen. Es ist dann verpflichtet, bereits gezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
5. Haftung |
Das IHK-Bildungszentrum Cottbus haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Das IHK-Bildungszentrum Cottbus haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Ist der Teilnehmer nicht über die Unfallversicherung seines Arbeitgebers versichert, werden die Beiträge entsprechend der aktuellen Sätze der Berufsgenossenschaft, dem Teilnehmer gesondert in Rechnung gestellt.
6. Datenerfassung |
Mit der automatischen Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie späterer Informationen ist der Teilnehmer einverstanden.
7. Gültigkeit |
Die Teilnahmebedingungen gelten ab 01.07.2008. Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
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